A. Am 22. Juli 2005 meldete Fürsprecher und Notar A. beim Kreisgrundbuchamt einen Dienstbarkeitsvertrag (abgeschlossen am 21. Juli 2005) zur grundbuchlichen Behandlung an. Nebst der Löschung und Abänderung eines Wegrechts wurde beantragt, im Grundbuch sei als Last auf Parzelle Nr. 1000 und zugunsten der Parzellen Nrn. 2000, 3000, 4000, 5000, 6000 und 7000 (alle Parzellen in der Gemeinde A. gelegen) ein Kanalisationsrecht und ein Telekommunikationsrecht als Dienstbarkeiten einzutragen. Diese haben folgenden Wortlaut (Ziff. 3 und 4 des Vertrags vom 21. Juli 2005): Kanalisationsrecht Die Eigentümer der Liegenschaft A.-Grundbuchblatt Nr. 1000 räumen den Eigentümern der Liegenschaften