In seinem Schreiben vom 11. August 2008 an die Beschwerdeführerin ersuchte das Kreisgrundbuchamt u.a. um folgende Ergänzung: Wer hat die Anmeldung unterzeichnet? (müsste die "X. AG" oder A. sein). Nachdem die Beschwerdeführerin auf dieses Schreiben nicht reagiert hatte, ersuchte das Kreisgrundbuchamt diese mit Schreiben vom 27. September 2006, das Fehlende spätestens bis zum 20. Oktober 2006 nachzureichen, ansonsten die Anmeldungen abgewiesen werden müssten.