Durchmesser, Laufmeter 30 m, samt den erforderlichen Kabelschutzanlagen und Schächten, gemäss Situationsplan 1:1000 zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Dienstbarkeitsberechtigten sind berechtigt, nach belieben Datenleitungen in den Roheren einzulegen. Das übertragbare Kabeldurchleitungsrecht beginnt am 01.09.2005 und dauert bis 31.08.2055. Die Leitungen samt Kabelschutzanlagen verleiben im Eigentum der Dienstbarkeitsberechtigten und werden von ihr auf eigene Kosten erbaut, betrieben, unerhalten und erneuert.