2 gen zu lassen: "Kabeldurchleitungsrecht übertragbar, Dauer bis 31.08.2055" als Last auf Parzelle Gemeinde B. Gbbl.-Nr. 1000 zu Gunsten von X. AG. Grundbuchanmeldung Nr. 4979: Mit Vertrag vom 30. Mai/1. Juni 2006 räumt A. als Grundeigentümerin der X. AG als Dienstbarkeitsberechtigte und ihren Rechtsnachfolgern zu Lasten Parzelle Gemeinde B. Gbbl.-Nr. 2000 das dauernde und übertragbare Recht ein, zwei unterirdische Kunststoffrohre für Datenleitungen, à je 80 mm Durchmesser, Laufmeter 30 m, samt den erforderlichen Kabelschutzanlagen und Schächten, gemäss Situationsplan 1:1000 zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.