Durchmesser, Laufmeter 250 m, samt den erforderlichen Kabelschutzanlagen und Schächten, gemäss Situationsplan 1:500 zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Dienstbarkeitsberechtigten sind berechtigt, nach belieben Datenleitungen in den Rohren einzulegen. Das übertragbare Kabeldurchleitungsrecht beginnt am 01.09.2005 und dauert bis 31.08.2055. Die Leitungen samt Kabelschutzanlagen verbleiben im Eigentum der Dienstbarkeitsberechtigten und werden von ihr auf eigene Kosten erbaut, betrieben, unerhalten und erneuert.