Insgesamt ergibt sich somit ein Betrag von Fr. 5'958.10, welcher als Handänderungssteuer aufgrund der Realteilung gemäss öffentlicher Urkunde vom 1. Mai 2006 geschuldet wird. Diese Handänderungssteuern sind gemäss Vereinbarung in der öffentlichen Urkunde vom 1. Mai 2006, S. 36, von den Beschwerdeführerinnen zu je 1/3 zu tragen.