17 351'666.70 ist eine Handänderungssteuer von 1,8% geschuldet, ausmachend Fr. 2'231.30. Fr. 800'000 oder 53% der übernommenen Grundpfandschulden haften der Liegenschaft P.-Weg 60 in der Gemeinde F. auf, welche A. aus Realteilung unter Geschwistern erhalten hat. Daher ist für 53% der Bemessungsgrundlage von Fr. 351'666.70 eine Handänderungssteuer von 1,8%, ausmachend Fr. 3'354.90 geschuldet.