Die im zitierten Entscheid aus dem Jahre 1993 begründete Praxis der Justizdirektion wird von den Beschwerdeführern nicht in Frage gestellt. Sie machen jedoch geltend, was für den rechtsgeschäftlichen Erwerb durch Geschwister im Rahmen einer Erbteilung gelte, müsse auch für den (ebenfalls rechtsgeschäftlichen) Erwerb durch Geschwister im Nachgang zu einer Schenkung gültig sein. – Dem kann nicht gefolgt werden. Den Materialien zur seinerzeitigen Ablösung des HPAG durch das HPG kann kein Indiz entnommen werden, das für eine steuerliche Privilegierung des hier zu beurteilenden rechtsgeschäftlichen Erwerbs im Gefolge einer Schenkung sprechen würde.