Die auf diesen Grundstücken aufhaftenden Grundpfandschulden betragen insgesamt Fr. 1'510'000. A. übernimmt somit trotz Minderzuteilung mehr Grundpfandschulden, als sie angesichts ihres internen Anteils eigentlich müsste. Ihre Mehrübernahme an Passiven beläuft sich auf Fr. 351'666.70. Diese Differenz ist steuerrechtlich als Ausgleichsleistung zu betrachten und somit als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer heranzuziehen.