12 A. übernimmt die Grundstücke S.-Strasse 70 in der Gemeinde E. und P.-Weg 60 in der Gemeinde F. zu Alleineigentum. Der Wert dieser beiden Grundstücke beträgt Fr. 3'660’000. Ihr interner Teilungsanspruch beträgt Fr. 4’468'000 (1/3 des Anrechnungswerts aller Grundstücke mit Ausnahme der Grundstücke Gemeinde F., P.-Weg 50 und 60; daran beträgt ihr Anteil 2/5 des Anrechnungswerts). Sie erhält somit weniger zugeteilt, als ihr eigentlich zustehen würde. Die auf diesen Grundstücken aufhaftenden Grundpfandschulden betragen insgesamt Fr. 1'510'000. A. übernimmt somit trotz Minderzuteilung mehr Grundpfandschulden, als sie angesichts ihres internen Anteils eigentlich müsste.