Die auf diesen Grundstücken aufhaftenden Grundpfandschulden betragen insgesamt Fr. 1'095'000. Sie übernimmt somit – trotz Mehrzuteilung – weniger Grundpfandschulden, als ihr interner Anteil betragen würde. Es erfolgt somit keine Ausgleichsleistung, was zur Folge hat, dass keine Handänderungssteuer geschuldet ist.