- B. ist Alleineigentümerin der Grundstücke Gemeinde G. Gbbl. Nrn. 8000 und 4000-2 (I.-Gasse 20, erhalten aus Erb- und Realteilung, Anrechnungswert Fr. 2'455'000.00) sowie des Grundstücks Gemeinde E. Gbbl. Nr. 5000 (K.- Strasse 30, erhalten aus Erb- und Realteilung, Anrechnungswert Fr. 1'690'000.00).