Nr. 2000 (P.-Weg 60) begründet. - Die bisherige Anmerkung „dazu gehört ¼ Anteil an Nr. 7000“ auf der Stammparzelle Gemeinde F. Gbbl. Nr. 2000 wurde entsprechend der Anzahl Woh- 6 nungen der beiden auf dieser Stammparzelle befindlichen Liegenschaften P.- Weg Nrn. 50 und 60 aufgeteilt: 5/32 Anteil an Gbbl. Nr. 7000 für das Gbbl. Nr. 2000 (P.-Weg 60) und 3/32 Anteil an Gbbl. Nr. 7000 für das Grundstück Nr. 9000 (P.-Weg 50). 3.3 Nach Durchführung der Erb- und Realteilung gemäss der öffentlichen Urkunde vom 1. Mai 2006 präsentieren sich die Eigentumsverhältnisse an den Liegenschaften wie folgt: