C. Gegen die Einspracheverfügung des Kreisgrundbuchamtes vom 9. Oktober 2006 erheben A., B. und C. am 24. Oktober 2006 Verwaltungsbeschwerde bei der Jus- tiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. Sie beantragen, die Einspracheverfügung vom 9. Oktober 2006 sei aufzuheben, es sei auf eine Nachveranlagung der