2 chend Fr. 4'966.80) sowie von einer Bemessungsgrundlage von Fr. 532'068 und dem reduzierten Steuersatz von 0,9% (ausmachend Fr. 4'788.60) aus. In seiner Veranlagungsverfügung vom 22. September 2006 korrigierte das Kreisgrundbuchamt diese Selbstdeklaration. Es ging von einer Mehrzuteilung und damit einer Bemessungsgrundlage von total Fr. 3'882'000 aus und veranlagte eine Handänderungssteuer von Fr. 48'771.–. Nach seiner Berechnung bestand somit abzüglich der Zahlung von Fr. 9’755.40 gemäss der selbstdeklarierten Handänderungssteuer ein Saldo zu Gunsten des Kreisgrundbuchamtes von Fr. 39'015.60.