A. Die drei Schwestern A., B. und C. sind gemeinschaftliche Eigentümerinnen verschiedener Grundstücke. Erworben haben A., B. und C. die fraglichen Grundstücke einerseits durch Erbgang von ihrer Mutter (Gesamteigentum an vier Grundstücken sowie ¼ eines Grundstücks), andererseits durch Schenkung von ihrem vorverstorbenen Vater (3/4 eines Grundstücks zu Gesamteigentum sowie ein Grundstück zu Miteigentum mit ungleichen Anteilen). Bezüglich dieses gemeinschaftlichen Eigentums von ursprünglich sechs Grundstücken führten A., B. und C. in der öffentlichen Urkunde vom 1. Mai 2006 eine Erb- und Realteilung durch.