Das Steuerprivileg von Art. 11 Abs. 2 HPG ist nur anwendbar, wenn ein Grundstück von einem Nachkommen, vom andern Ehegatten, von der anderen eingetragenen Partnerin oder dem andern eingetragenen Partner rechtsgeschäftlich erworben wird. Der privilegierte Steuersatz von 0,9% ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, soweit nur die Realteilung unter Geschwistern betroffen ist. (E. 6) Impôts sur les mutations en cas de partage matériel (art. 9 LIMG) et taux d’imposition applicable (art. 11 LIMG)