Wohl ist zuzugestehen, dass das Ergebnis der vorliegenden Handänderungen dasselbe ist wie im Fall der vom Gesetz privilegiert behandelten Erbteilung: Ein Grundstück, das ursprünglich dem Vater gehörte, befindet sich nunmehr im Eigentum eines seiner Kinder. Insofern scheint es auf den ersten Blick nahe liegend, den reduzierten Satz auch auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.