Im vorliegenden Fall ging das Grundstück zunächst mittels Abtretungsvertrag auf Rechnung künftiger Erbschaft an eine einfache Gesellschaft über. Anschliessend war es während vierzehn Jahren im Besitz der einfachen Gesellschaft, bevor es mittels Kaufvertrag an eine Gesellschafterin überging. Bevor das Grundstück in das Alleineigentum einer Tochter überging, wechselte es somit zweimal mittels Rechtsgeschäft die Hand, einmal vom Vater auf die drei Geschwister und einmal von den drei Geschwistern auf die eine Schwester. Im Falle einer Erbteilung wäre die Liegenschaft zunächst kraft Gesamtnachfolge auf die Erbengemeinschaft und