A. A., B. und C. haben von ihrem Vater mit Abtretungsvertrag auf Rechnung künftiger Erbschaft vom 30. Dezember 1992 das Grundstück Gemeinde D. Gbbl. 1000, E.-Strasse 10, erhalten. Der Erwerb erfolgte als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum. Mit Kaufvertrag vom 6. Juni 2006 haben A., B. und C. das Grundstück an C. veräussert.