Wenn eine einfache Gesellschaft, bestehend aus drei Geschwistern, ein Grundstück, dass sie von ihrem Vater auf Rechnung künftiger Erbschaft erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt an eine Gesellschafterin veräussert, ist dafür eine Handänderungssteuer von 1,8% geschuldet. Der privilegierte Steuersatz gemäss Art. 11 Abs. 2 HPG von 0,9%, der vorgesehen ist, wenn ein Grundstück von einem Nachkommen, vom andern Ehegatten, von der anderen eingetragenen Partnerin oder dem andern eingetragenen Partner rechtsgeschäftlich erworben wird, kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung. Impôt sur les mutations, taux d’imposition applicable (art. 11 LIMG)