7. Im vorliegenden Fall beträgt der Kaufpreis für die Grundstücke inklusive Mehrwertsteuer gemäss Vertrag nominell Fr. 13'355'398.00. Die Vertragsparteien haben jedoch offengelegt, wie sich der Preis zusammengesetzt. Der Kaufpreis wurde aufgeteilt in einen mehrwertsteuerpflichtigen und einen nicht mehrwertsteuerpflichtigen Teil. Dabei wurde festgehalten, dass die Mehrwertsteuer auf dem mehrwertsteuerpflichtigen Teil, für den die Option gemäss Art. 26 Abs. 1 MWSTG gewählt wurde, Fr. 810'398.00 betrage. Der Zweck dieser Kaufpreisaufteilung besteht darin, erkenntlich zu machen, in welcher Höhe die Vertragsparteien die Steuer als Vorsteuer abziehen können.