geschäften, in ZBGR 1996 S. 73 Ziff. 2.1; vgl. auch ZBGR 2007 S. 332 E. 4a). 5. 5.1 Im vorliegend zu beurteilenden Fall hat sich die Verkäuferin im Vertrag verpflichtet, den Verkaufspreis für die Gebäude in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 Bst. b MWSTG der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Dies hat zur Folge, dass die Verkäuferin die Steuer einerseits der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu entrichten hat (Art. 47 MWSTG) und anderseits zum Verkaufspreis hinzurechnet und damit auf die Käuferin überwälzt.