5 äusserer, Vermieter usw.). als auch des Empfängers (Käufer, Mieter usw.). liegen. Ein grosses Interesse besteht vor allem für sämtliche geschäftlich nutzbaren Liegenschaften, die nach Einführung der Mehrwertsteuer entweder neu gebaut oder umgebaut wurden oder für die sonst mehrwertsteuerbelastete Dienstleistungen oder Materiallieferungen in erheblichem Umfang bezogen wurden.