4. 4.1 Die Mehrwertsteuer ist eine Nettoallphasensteuer und zeichnet sich dadurch aus, dass die Steuer auf jeder Stufe der Leistungserbringung durch die steuerpflichtige Person erhoben wird, wobei jeweils die auf der vorangegangenen Stufe bezahlte Steuer von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden kann (sog. Vorsteuerabzug). Die steuerpflichtigen Personen sollen nicht mit der Mehrwertsteuer belastet werden, sondern die Steuer auf die Konsumenten überwälzen; diese sollen Steuerträger sein. Den steuerpflichtigen Personen kommt dabei lediglich die Funktion zu, im Auftrag des Staates die Steuer einzuziehen (HÖHN/WALDBURGER, a.a.O., § 24 N. 11).