Die Mehrwertsteuer und die Handänderungssteuer unterscheiden sich durch ihren Charakter: Während die Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer ist, die letztlich der Verbraucher bezahlt (vgl. Art. 1 Abs. 1 MWSTG), ist die Handänderungssteuer eine Rechtsverkehrssteuer, die vom Grundstückerwerber getragen wird (HÖHN/WALDBURGER, a.a.O., § 28 N. 3; BLUMENSTEIN/LOCHER, System des schweizerischen Steuerrechts, 6. Aufl. 2002, S. 203 f.).