Den Kaufpreis für die Gebäude im Betrag von Fr. 10'663'137.00 unterstelle man der Mehrwertsteuer (Option gemäss Art. 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 über die Mehrwertsteuer [Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20]). Die Mehrwertsteuer von 7,6 % auf dem Betrag von Fr. 10'663'137.00 ergebe eine Steuer von Fr. 810'398.00.