Handänderungssteuer auf der Mehrwertsteuer Unterstellen sich die Parteien eines Grundstückverkaufsgeschäfts freiwillig der Mehrwertsteuer (Option nach Art. 26 MWSTG), wird die Handänderungssteuer auf dem blossen Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer erhoben. Die Mehrwertsteuer ist keine Gegenleistung im Sinne von Art. 6 HPG, wenn sie der Käufer als Vorsteuer abziehen kann.