verurkundender Notar. Sie ist auf dem Hintergrund entstanden, dass ich bei der Ausarbeitung des Vertragsentwurfes dahingehend orientiert worden bin, dass sich die Käufer zur gemeinsamen Erschliessung der Baulandparzellen entschieden hätten. Ich interpretierte dies als erfolgte vertragliche Bindung, was aber offensichtlich nicht den Tatsachen entsprochen hat. Zum Zeitpunkt der Verurkundung lag lediglich ein Offertvergleich von verschiedenen Unternehmungen für die Erschliessung des Baulandes vor. Ausgelöst wurden die Erschliessungsarbeiten erst nach der Rückbestätigung der Investitionsvereinbarung vom 16. Februar 2006.