Diese Vertragspassage wird in der Eingabe des Beschwerdeführers vom 5. Januar 2007 durch Fürsprecher und Notar K. jedoch wie folgt erläutert: "In Ziffer 9d des Kaufvertrages vom 1. Februar 2008 erfolgte die pauschale Bestätigung der Käufer über ihre vertragliche Ungebundenheit mit dem einleitenden Satz: 'Werkverträge für die Realisierung der Bauvorhaben sind bis heute noch keine abgeschlossen worden.' Danach erfolgte die Rechtsbelehrung durch den Notar betreffend Handänderungssteuern. Die unpräzise Formulierung '... die Tatsache, dass die Käufer durch die Firma X. AG zum Abschluss von weiteren Verträgen zur Überbauung der Baulandgrundstücke verpflichtet worden sind, ...' stammt von mir als