Dieser beinhaltet lediglich eine Bestätigung, dass L. und A. eine Teilparzelle B von Parzelle Nr. 1000 in B. zu einem bestimmten Kaufpreis erwerben werden, und beauftragt die X. AG, die zum Grundbucheintrag notwendigen Schritte einzuleiten. Über den konkreten Abschluss eines Werkvertrages oder eine Verpflichtung dazu ist dem Projetkzusagevertrag indessen nichts zu entnehmen. Keine Rückschlüsse auf einen Werkvertrag ergeben sich auch 7