Mit Verfügung des Rechtsamtes vom 24. Januar 2007 wurde der Schriftenwechsel geschlossen. Auf den Inhalt der einzelnen Rechtsschriften ist, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen näher einzugehen. 4 Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zieht in Erwägung: