B. Mit Schreiben vom 13. März 2006 forderte das Kreisgrundbuchamt die Käufer auf, eventuell abgeschlossene Werkverträge sowie eine Aufstellung über die Erschliessungskosten nachzureichen. Notar K. bestätigte mit Antwortschreiben vom 17. Mai 2006, dass A. noch keine Verträge zur Überbauung seines Grundstücks abgeschlossen habe. Das Kreisgrundbuchamt nahm daraufhin eine Veranlagung nach Ermessen vor und veranlagte mit Verfügung vom 29. Mai 2006 die Handänderungssteuer nach einem mutmasslichen Kauf- und Werkpreis von je CHF 700'000.00 pro Käufer auf insgesamt CHF 63'000.00 und forderte folglich eine Nachzahlung von CHF 56'821.25.