7 hiervor). Der Beschwerdeführerin kann daher gefolgt werden, wenn sie die in der erwähnten Tabelle mit Fr. 0.--/m3 veranschlagten Kiesabbaurechte (und nur diese) der zweiten Kategorie zurechnet. Die Handänderungssteuer ist demzufolge im Sinne des Subeventualbegehrens der Beschwerdeführerin wie folgt neu festzusetzen: Bemessungsgrundlage: Fr. 806'187.-- Entgelt für Grund und Boden + Fr. 2'640'000.-- Entgelt für 660'000 m3 Kies à Fr. 4.--/m3 + Fr. 672'000.-- Entgelt für 840'000 m3 Kies à Fr. 0.80/m3, ausmachend insgesamt Fr. 4'118'187.-- Steuersatz: 1,8 % (Art. 11 Abs. 1 HPG) Steuerbetrag: Fr. 74'127.35 (wovon unbestrittenermassen Fr. 14'511.35 bereits bezahlt sind).