8.4 Die angefochtene Einspracheverfügung vom 15. September 2006 ist zwar ergangen, ohne dass das Kreisgrundbuchamt weitere Unterlagen zur Bemessung des Entgeltanteils der selbstständigen und dauernden Kiesabbaurechte von der Beschwerdeführerin eingefordert hätte. In der Einspracheverfügung wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mangels anderer Angaben für das gesamte abbaubare Kiesvorkommen von einem Preis von CHF 4.-- /m3 ausgegangen werden müsse. 11