8.3 Trotz des erwähnten Hinweises in der Veranlagungsverfügung vom 28. Oktober 2005 hat sich die Beschwerdeführerin darauf beschränkt, mit ihrer Einsprache das Übertragungsinventar vom 23. Dezember 2004 einzureichen, welches für die selbstständigen und dauernden Kiesabbaurechte keinen bezifferten Wert ausweist.