Im Gegenteil wird die steuerliche Beurteilung entsprechender betrieblicher Reorganisationen für alle Beteiligten klarer und einfacher.“ Die Bedeutung dieser Verbesserung der Rechtssicherheit überwiegt das Interesse der betroffenen Privaten an möglichst tiefen Steuern für rechtsgeschäftliche Handänderungen, zumal es dank des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 – auch im vorliegenden Fall (Vertragsabschluss am 23. Dezember 2004) –möglich gewesen wäre, der noch laufenden Referendumsfrist für die StG-Revision durch Bedingungen bei der Kaufpreisgestaltung Rechnung zu tragen.