Rechtssicherheit erhöht und die Steuerplanung erleichtert werden: „Betriebliche Reorganisationen erfolgen häufig zu Beginn eines Jahres mit Wirkung auf den 1. Januar. Die sich aus dem Fusionsgesetz ergebenden Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer treten am 1. Juli 2004 in Kraft und werden damit zum ersten Mal am 1. Januar 2005 breite Anwendung finden. Damit am 1. Januar 2005 für die Bundessteuer und die bernischen Steuern die gleichen Regeln zur Anwendung kommen, sollten die sich aus dem Fusionsgesetz ergebenden Änderungen des Steuergesetzes spätestens am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Weil die Referendumsfrist erst nach dem 1. Januar 2005 ablaufen wird, ist deshalb