Unter „triftigen Gründen“ sind öffentliche Interessen zu verstehen, die als schutzwürdiger als die betroffenen privaten Interessen zu werten sind (BGE 119 Ia 254 S. 258 E. 3b). Solche Gründe gab es im Rahmen der Revision des StG von 23. November 2004 durchaus: Wie sich dem Vortrag des Regierungsrates zur Revisionsvorlage entnehmen lässt (Tagblatt des Grossen Rates 2004, Beilage 36, S. 4), ging es einerseits darum, in der Steuerpraxis für die bernischen Steuern die gleichen Regeln anzuwenden wie für die im gleichen Zeitpunkt in Kraft tretenden Änderungen der direkten Bundessteuer;