HPG fallende Handänderungen zu beurteilen waren. Die während dieser Zeitspanne verwirklichten Sachverhalte fallen unter die so genannte „echte“ Rückwirkung der StG-Revision vom 23. November 2003 (vgl. zu diesem Begriff etwa PIERRE TSCHANNEN/ULRICH ZIMMERLI, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 2005, § 24 N. 24 ff.).