1.2 Die Y. AG hat in ihrer Einsprache vom 28. November 2005 lediglich beantragt, die Handänderungssteuer auf einer Bemessungsgrundlage von CHF 806'187.-- zu veranlagen. Demgegenüber verlangt sie nun in ihrer Beschwerde darüber hinaus den gänzlichen Verzicht auf die Steuerveranlagung. Damit beantragt sie zwar eine Besserstellung nicht nur im Vergleich zu ihrem Antrag im Einspracheverfahren, sondern auch im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Selbstdeklaration.