D. Die Y. AG führt mit Eingabe vom 17. Oktober 2006 Beschwerde gegen die erwähnte Einspracheverfügung bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) und beantragt 3 deren Aufhebung und den Verzicht auf die Veranlagung der Handänderungssteuer. Eventuell sei die Steuer auf einer Bemessungsgrundlage von CHF 806'187.-- und mit einem Steuerbetrag von CHF 14'511.35 zu veranlagen. Subeventuell sei die Handänderungssteuer auf einer Bemessungsgrundlage von CHF 4'118'187.-- sowie mit einem Steuerbetrag von CHF 74'127.35 zu veranlagen.