Da sie auch für die Rechtsunterworfenen von Interesse sein können, werden sie nötigenfalls in geeigneter Form unter anderem in Fachblättern bekannt gemacht. Vorliegend ist dies durch Publikation in den Fachblättern «Der bernische Notar» und ZBGR geschehen, so dass auch interessierte Personen wie Notarinnen und Notare davon Kenntnis erhalten konnten (BN 1995 S. 63).