9 beizubringen (ROLAND PFÄFFLI, a.a.O., S. 43). Übertriebener Formalismus muss aber vermieden werden. Ist es leicht möglich, einen formellen Mangel zu heilen, ist eine unverzügliche Abweisung einer Grundbuchanmeldung nicht gerechtfertigt (HENRI DESCHENAUX, a.a.O., S. 533 f.).