Fürsprecher und Notar X wurde denn auch beauftragt, den Vertrag unmittelbar nach erfolgter Eintragung der Vermögensübertragung im Handelsregister bei den zuständigen Grundbuchämtern einzureichen. Weshalb sich die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde an die JKG auf einmal auf den Standpunkt stellen, der Betriebsteil Sanitär sei nicht im Rahmen einer Vermögensübertragung, sondern im Rahmen einer