Die materiellrechtliche Gültigkeit der Vermögensübertragung hat er nicht zu prüfen. Eine unvollständige Grundbuchanmeldung ist grundsätzlich abzuweisen, ohne dass eine Nachfrist zur Verbesserung oder zur Beibringung fehlender Unterlagen angesetzt werden muss, es sei denn, es handle sich um einen rein formellen Mangel, der innert kurzer Frist behoben werden kann. Transfert de patrimoine selon Art. 69 Lfus