O., S. 158). Während die Handänderungssteuer vom Kanton erhoben wird, stellt die Mehrwertsteuer eine Bundessteuer dar. Objekt der Rechtsübertragungssteuern bilden Rechtsgeschäfte, die auf Übertragung von Eigentum oder andern Rechten gerichtet sind. Die möglichen Steuerobjekte der Mehrwertsteuer werden in Art. 5 ff. des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20) aufgelistet. Laut Art. 2 MWSTG darf, was das Mehrwertsteuergesetz als Gegenstand der Mehrwertsteuer erklärt, von der Steuer ausnimmt oder befreit, von den Kantonen und Gemeinden keiner gleichartigen Steuer unterstellt werden (Art.