Üblicherweise sind im Pauschalpreis die Gebühren für die Erschliessung des Grundstücks inbegriffen. Werden sie - wie im vorliegenden Fall - vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt, dann ist darauf die Handänderungssteuer dennoch geschuldet. 5.3 An diesem Umstand vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführer nichts zu ändern, wonach zwar die Gemeinde diesen Betrag von den Beschwerdeführern direkt einverlangt 9 hätte, dieser aber nicht besteuert worden wäre, wenn diese Gebühren nicht im Kaufvertrag und nicht in der Finanzierungsaufstellung aufgeführt worden wären.