Ausserdem gibt es auch rein technische Gründe, dass Käufer von Doppeleinfamilienhaus- Hälften, wie dies vorliegend der Fall ist, nur beschränkte Freiheiten bei der Ausgestaltung ihrer Bauten haben können: Aus konstruktiven und ästhetischen Gründen ist der Käufer eines Grundstücks, welches den einen Teil eines Doppeleinfamilienhauses bildet, gezwungen, einem Gesamtkonzept für das Haus zu folgen.