3.4 Nach diesen Ausführungen wird auch klar, dass Art. 6a HPG nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit Art. 6 HPG gelesen werden muss. Art. 6a HPG präzisiert einzig den Umstand, dass bei Kaufverträgen über eine schlüsselfertige Baute neben dem Landpreis auch der Werklohn unter die Handänderungssteuer fällt. Landpreis und Werklohn sind damit aber nicht die einzigen Leistungen, welche der Handänderungssteuer unterliegen, sondern es bestehen noch andere vermögensrechtliche Leistungen, welche gemäss Art. 6 HPG 6